Wenn Sie einen Pflegegrad haben und zu Hause gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Sie haben z.B. ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag ( §45b SGB XI ) von 131€* im Monat.
Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen noch weitere Möglichkeiten für die Kostenübernahme zur Verfügung, die wir gerne im Rahmen einer Beratung mit Ihnen besprechen.
Sollten Sie keinen Pflegegrad besitzen, stehen Ihnen unsere Leistungen selbstverständlich auch im Rahmen privater Abrechnung offen, damit Sie unsere Alltagsbegleitung ganz individuell als Privatperson in Anspruch nehmen können.
Kostenübernahme
*Stand 2026
